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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bemüht sich, ihren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) gefordert. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.datenschutz-berlin.de.

Wann wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 1. Juni 2022 erstellt und am 18. August 2023 überarbeitet. Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 18. August 2023 überprüft. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch eine Selbstbewertung durchgeführt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit arbeitet daran, ihren Webauftritt weitgehend barrierefrei zu gestalten. Falls aufgrund aktuell noch bestehender Barrieren einige Inhalte für Sie nicht zugänglich sein sollten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte in alternativer Form zur Verfügung zu stellen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nicht barrierefrei und mit der BITV 2.0 unvereinbar. Eine zügige Behebung dieser Barrieren ist daher angestrebt.

Barriere: Dokumente

  1. Beschreibung: Die auf diesem Webauftritt zum Download bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei (Anforderung nach § 3 Abs. 3 BIKTG i. V. m. § 3 Abs. 3 BITV 2.0). Dies betrifft vor allem das Organigramm, Orientierungshilfen, Broschüren, Pressemitteilungen und ähnliche Schriftstücke.
  2. Maßnahmen: Umsetzung der Dokumente nach Standard PDF/UA-1 (ISO 14289-1) und Bereitstellung des Dokumenteninhalts als HTML-Webseite
  3. Zeitplan: Behebung für 2024 geplant
  4. Barrierefreie Alternative: Wir empfehlen die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter:innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte dieser Dokumente unterstützen.

Barriere: Überschriftenhierarchie

  1. Beschreibung: Überschriften sind nicht immer der korrekten Hierarchieebene zugewiesen (Anforderungen 9.1.3.1 und 9.2.4.6 der EN 301 549). Es kann sein, dass Überschriften durch Sprachausgabeprogramme nicht korrekt wiedergegeben werden.
  2. Maßnahmen: Korrekte Quelltextzuweisung der Überschriften
  3. Zeitplan: Behebung für 2024 geplant
  4. Barrierefreie Alternative: Wir empfehlen die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter:innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte unterstützen.

Barriere: Links

  1. Beschreibung: Verlinkungen setzen sich zwar farblich vom regulären Text ab, werden aber nicht durch ein zusätzliches Merkmal hervorgehoben (Anforderung 9.1.4.1 der EN 301 549).
  2. Maßnahmen: Kennzeichnung der Verlinkungen durch zusätzliche Unterstreichung
  3. Zeitplan: Behebung für 2024 geplant
  4. Barrierefreie Alternative: Wir empfehlen die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter:innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte unterstützen.

Barriere: Bedienelemente und Eingabefelder

  1. Beschreibung: Bedienelemente und Eingabefelder haben teilweise eine unzureichende, fehlerhafte oder unvollständige Beschreibung und keinen Alternativtext (Anforderungen 9.1.1.1, 9.2.5.3 und 9.3.3.2 der EN 301 549). Sprachausgabeprogramme können diese Elemente nicht korrekt wiedergeben.
  2. Maßnahmen: Ausstattung aller Bedienelemente und Eingabefelder mit einer korrekten Beschreibung und einem Alternativtext
  3. Zeitplan: Behebung für 2024 geplant
  4. Barrierefreie Alternative: Wir empfehlen die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter:innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte unterstützen.

Barriere: Tastaturbedienbarkeit

  1. Beschreibung: Das Menü dieses Webauftritts ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar (Anforderung 9.2.1.1 der EN 301 549).
  2. Maßnahmen: Die vollständige Tastaturbedienbarkeit wird hergestellt.
  3. Zeitplan: Behebung für 2024 geplant
  4. Barrierefreie Alternative: Wir empfehlen die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter:innen werden Sie bei der Navigation unterstützen.

Barriere: Inhalte in deutscher Gebärdensprache

  1. Beschreibung: Es werden keine Inhalte (zur Navigation, zu den wesentlichen Inhalten und zur Erklärung zur Barrierefreiheit) in deutscher Gebärdensprache bereitgestellt (Anforderung nach BITV 2.0).
  2. Maßnahmen: Bereitstellung der geforderten Inhalte in Gebärdensprache
  3. Zeitplan: Behebung für 2024 geplant

Die nachstehend aufgeführten Bereiche fallen nicht in den Anwendungsbereich des BIKTG Bln und müssen nach § 4 Abs. 4 BIKTG Bln nicht barrierefrei sein.

Barriere: Dokumente vor dem 15. März 2019

  1. Beschreibung: PDF-Dokumente, die auf diesem Webauftritt vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden.
  2. Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 4a BIKTG Bln
  3. Barrierefreie Alternative: Wir empfehlen die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter:innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte dieser Dokumente unterstützen.

Barriere: Dokumente von Dritten

  1. Beschreibung: Bei anderen Stellen, von denen wir PDF-Dokumente übernehmen, handelt es sich um Dritte. Diese werden von uns weder finanziert, noch unterliegen sie der Kontrolle durch unsere Behörde. Folglich haben wir auf die Barrierefreiheit der von diesen zur Verfügung gestellten Dokumente keinen Einfluss. Die Behörde wird sich bemühen, gegenüber den genannten Stellen darauf hinzuwirken, künftig bei der Erstellung von PDF-Dateien die Vorgaben zur Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
  2. Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 4e BIKTG Bln

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte:

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Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Berliner Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben: